§ 7 Preise / Versand / Verwahrung
(1) Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses innerhalb der üblichen Handelszeiten des Anbieters gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte, wie auf der Webseite des Anbieters beschrieben. Alle Preise beinhalten die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Ferner sind die Versandkosten auf der Webseite des Anbieters benannt.
(3) Bestellte Ware kann auch durch den Kunden an verschiedenen auf der Webseite des Anbieters ausgewiesenen Adressen des Logistikpartners bzw. den Filialen des Anbieters abgeholt werden. Der Kunde hat sich dort bei Abholung mit einem gültigen Personalausweis zu legitimieren. Die Kosten für den Abholdienst werden dem Kunden bei der Bestellung mitgeteilt bzw. sind auf der Webseite des Anbieters benannt.
(4) Soweit die Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht unter der vom Kunden angegebenen Lieferadresse ausgeliefert werden konnte, obwohl der Tag der Lieferung dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und Rücksendung. Gleiches gilt, wenn der Kunde die bestellte Ware in einem Auslieferungslager der Deutschen Post/DHL oder des Logistikpartners nicht abholt oder bei vereinbarter Barzahlung nicht bezahlt und die Ware gemäß den Bestimmungen der Logistikpartner wieder an den Anbieter zurückgeschickt wird. Die Kosten für den erneuten Versand trägt der Kunde. Der erneute Versand oder die erneute Bereitstellung zur Abholung erfolgt nur, wenn der Kunde zuvor die weiteren Kosten an den Anbieter bezahlt hat. Werden die weiteren Kosten durch den Kunden nicht binnen 10 Tagen nach Aufforderung bezahlt, so kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird er dem Kunden den Kaufpreis abzüglich der entstandenen Kosten erstatten.
(5) Erwirbt der Kunde die Ware für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald der Anbieter die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(6) Erwirbt der Kunde die Ware als Verbraucher und hat er mit dem Transportunternehmen einen so genannten Ablagevertrag/Garagenvertrag abgeschlossen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald der Kaufgegenstand vom Transportunternehmen an dem im Ablagevertrag/Garagenvertrag vereinbarten Ort abgelegt worden ist. Da die Waren des Anbieters hochwertig sind, sollte der Kunde dafür Sorge tragen, dass am Tag der Anlieferung er selbst oder eine Vertretung zur Entgegennahme anwesend ist.
(7) Die Gebühren für die Verwahrung betragen einen bestimmten Prozentsatz des Ankaufpreises der verwahrten Waren, berechnet zum Zeitpunkt der Bestellung für das erste Einlagerungsquartal. Für jedes weitere Einlagerungsquartal berechnet sich der Warenwert anhand des Ankaufspreises zu Beginn des Einlagerungsquartals (1. Januar, 1. April, 1.Juli, 1. Oktober), 1.00 Uhr. Die Gebühr für die Verwahrung ist nach unten durch einen Mindestbetrag begrenzt. Der Mindestbetrag und der Prozentsatz werden auf der Webseite des Anbieters aktuell angegeben.
(8) Der Anbieter hat Anspruch auf Ersatz aller Auslagen, die durch die Verwahrung der Waren des Kunden durch eigene Gebühren oder durch Gebühren des Einlagerungspartners entstehen. Mögliche Auslagen werden dem Kunden auf der Webseite des Anbieters benannt. Auslagen können unter anderem Ein- und Auslagerungsgebühren oder kundenbezogene Umschichtungen des Bestandes sein. Der Anbieter rechnet die Auslagen quartalsweise gegenüber dem Kunden ab.