WIDERRUF
Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, erfolgt nach Eingang Ihrer Erklärung.