Edelmetall Erstellt am  4. Juli 2023
Was ist die Spekulations­frist
Was ist die Spekulationsfrist?
Der richtige Verkaufszeitpunkt.
Was bedeutet die Spekulationsfrist bei Edelmetallen?
Wer Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium kauft und dieses mindestens ein Jahr besitzt (hält), für den sind Gewinne aus dem Verkauf dieser Edelmetalle steuerfrei. Wer die Edelmetalle vor der einjährigen Haltefrist verkauft, muss angefallene Gewinne ab 600 Euro (Freigrenze) zum persönlichen Steuersatz versteuern.
Wie lang ist die Spekulationsfrist?
Die Spekulationsfrist für Edelmetalle beträgt in Deutschland grundsätzlich ein Jahr. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf als spekulationssteuerpflichtige Einkünfte gelten und somit versteuert werden müssen, falls die Gewinne aus dieser Einkommensart die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr überschreiten. Nach Ablauf eines Jahres entfällt hingegen die Spekulationsfrist und Gewinne gehören nicht mehr zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Allerdings gelten diese Regelungen nur für den privaten Verkauf von Edelmetallen. Bei gewerblichem Handel mit Edelmetallen gelten andere steuerrechtliche Bestimmungen.
Für welche Dinge gilt die Spekulationsfrist?
Rechtlich gesehen ist in Deutschland das Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 „Private Veräußerungsgeschäfte“ relevant. Wer ein zum Privatvermögen gehörendes Gut verkauft und dabei Gewinne erzielt, muss bei der Einkommensversteuerung die „Veräußerungsfrist“, auch Spekulationsfrist genannt, beachten. Die Frist beginnt mit dem Kauf des Vermögenswertes. Je nach Art des Vermögenswerts gelten verschiedene Zeiträume für die Spekulationsfrist. Bei Immobilien und geschlossenen Immobilienfonds sind es beispielsweise zehn Jahre. Für „andere Wirtschaftsgüter“ (EStG, § 23) gilt eine einjährige Veräußerungsfrist. Dazu zählen Edelmetalle, Schmuck, Fremdwährungen, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Münz- und Briefmarkensammlungen sowie Bitcoins und andere Kryptowährungen.
Wie viele Steuern fallen innerhalb der Spekulationsfrist an?
Für die Höhe der Spekulationssteuer (Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte) gibt es keinen festen Steuersatz. Wie viel des Gewinns beim Verkauf eines Edelmetalls an das Finanzamt abgeführt werden muss, hängt vom persönlichen Steuersatz des Edelmetall-Verkäufers ab. Der persönliche Steuersatz ist an verschiedene Faktoren wie etwa Einkommen, Familienstand und Steuerklasse gekoppelt.
Wie hoch ist der Freibetrag innerhalb der Spekulationsfrist?
Wer seine Edelmetalle vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkauft, muss seine Gewinne, die dabei erzielt werden, versteuern. Jedoch nur, wenn die Gewinne insgesamt mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. Bis zu diesem Freibetrag sind Gewinne steuerfrei. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ gemäß EStG, § 22 mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Welche Spekulationsfrist gilt bei Wertpapieren auf Gold?
Ein großer Vorteil des Kaufs von physischem Gold ist die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist. Wie ist das mit Wertpapieren, die an den Goldpreis gekoppelt sind? Diese genießen nur unter Umständen den gleichen Steuerstatus wie physisches Gold. Grundsätzlich muss man bei Wertpapiere – wie bei Aktien – Gewinne mit der Abgeltungssteuer versteuern. Dabei handelt es sich um eine Pauschale von 25 Prozent des Gewinns plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag. Eine Ausnahme davon sind Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities, zu Deutsch: börsengehandelte Rohstoffe), die mit physischem Gold als Sicherheit hinterlegt sind. Bei ETCs haben Anleger einen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold. Bei bestimmten physisch besicherten ETCs gilt wie bei physischen Edelmetallen: Gewinne aus dem Verkauf sind nach einjähriger Haltefrist steuerfrei. Achtung: Es werden auch Gold-ETCs ohne physischen Auslieferungsanspruch angeboten. Bei diesen gilt die Steuerfreiheit nicht. In diesem Fall müssen Kursgewinne versteuert werden.
Bitte akzeptieren Sie die Marketing-Cookies, um dieses Video anzusehen.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

Unser Serviceteam gibt Ihnen die Antworten: Montag bis Freitag von 10:00-13:00 und 14:00-18:00 Uhr, telefonisch und per E-Mail.